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   VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041   

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https://dejure.org/2009,72112
VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041 (https://dejure.org/2009,72112)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041 (https://dejure.org/2009,72112)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. November 2009 - AN 14 K 09.30041 (https://dejure.org/2009,72112)
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  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Dabei müssen durch nachprüfbare Einzelschilderungen neue Umstände dargelegt werden, aus denen sich die Möglichkeit einer positiven Einschätzung des Asylbegehrens ergibt; die Eignung, eine günstigere Entscheidung herbeizuführen, ist mithin schlüssig darzutun (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, 9 C 33.90, DVBl 1991, 1102).

    Diese Voraussetzung ist jedoch dann nicht erfüllt, wenn das Vorbringen von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 11.5.1993, 2 BvR 2245/92, InfAuslR 1993, 304 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Soweit der Klägerbevollmächtigte im Übrigen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2007 verweist, kann der Kläger schon deshalb nichts Günstiges für sich herleiten, weil diese Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 21. April 2009 (10 C 11.08) aufgehoben wurde mit der Begründung, dass die Annahme einer Gruppenverfolgung voraussetze, dass die gegen diese Gruppe gerichteten Verfolgungshandlungen so intensiv und zahlreich seien, dass jedes einzelne Mitglied der Gruppe daraus die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit herleiten könne.
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Der im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht verankerte Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens über die in § 51 VwVfG genannten Voraussetzungen hinaus wird durch die Regelung des § 71 Abs. 1 AsylVfG für das Asylverfahrensrecht ausdrücklich ausgeschlossen (so schon zur alten Rechtslage BVerfG, Beschluss vom 23.6.1988, 2 BvR 260/88, InfAuslR 1989, 65 f.; BVerwG, Urteil vom 15.12.1987, 9 C 285/86, InfAuslR 1988, 120, 122 f.).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Asylbewerber eine solche Änderung im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zu Grunde gelegten Sachlage glaubhaft und substantiiert, d.h. in sich widerspruchsfrei vorträgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.1987, 9 C 251.86, DVBl 1987, 1120 ff.).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Diese Voraussetzung ist jedoch dann nicht erfüllt, wenn das Vorbringen von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.6.1991, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 11.5.1993, 2 BvR 2245/92, InfAuslR 1993, 304 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Der im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht verankerte Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens über die in § 51 VwVfG genannten Voraussetzungen hinaus wird durch die Regelung des § 71 Abs. 1 AsylVfG für das Asylverfahrensrecht ausdrücklich ausgeschlossen (so schon zur alten Rechtslage BVerfG, Beschluss vom 23.6.1988, 2 BvR 260/88, InfAuslR 1989, 65 f.; BVerwG, Urteil vom 15.12.1987, 9 C 285/86, InfAuslR 1988, 120, 122 f.).
  • BVerfG, 19.07.1990 - 2 BvR 2005/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Freilich muss die Wertung einer eindeutigen Fälschung bzw. offensichtlichen Beweiswertlosigkeit die für Tatsachenfeststellungen im Asylrecht maßgebende Verlässlichkeit besitzen (BVerfG, Beschluss vom 19.7.1990, 2 BvR 2005/89, InfAuslR 1991, 89, 92).
  • BVerfG, 12.11.1991 - 2 BvR 1216/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Eilverfahren gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 09.30041
    Bei der Vorlage (neuer) Urkunden hat das Bundesamt auch zu prüfen, ob diese offensichtlich gefälscht oder ohne Beweiswert sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.1991, 2 BvR 1216/91, InfAuslR 1992, 122).
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